Normalität hält Einzug!

Die Landesregierung hat die Corona Verordnung für den Bereich der WfbM erneut verändert und damit eine weitgehende Rückkehr zur Normalität eingeläutet. Die Werkstätten werden sicherlich noch einige Zeit brauchen um die Dinge entsprechend umzusetzen, aber die Richtung stimmt.

Bitte beachten Sie besonders den § 8, den ich Ihnen hier auch wiedergebe:

§ 8 Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

Die Beschäftigung und Betreuung in Einrichtungen gemäß SGB IX ist gestattet und zulässig, sofern der Leistungserbringer ein Infektionsschutz-, Hygiene- und Reinigungskonzept vorhält, das auch die Fahrdienste umfasst und sich an den Empfehlungen der Bundesregierung zum Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Pandemie „Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2“ in der aktuell gültigen Fassung orientiert. Es sind geeignete Maßnahmen zur vollständigen Kontaktnachverfolgung nach Maßgabe des § 3 und zum Einhalten des Mindestabstandes nach § 1 Absatz 1 Satz 3 sicherzustellen. Für die Einhaltung und Fortschreibung des Konzeptes ist der Leistungserbringer verantwortlich.

Den Gesamten Verordnungstext finden Sie unter:
https://corona.saarland.de/DE/service/massnahmen/verordnung-stand-2020-07-23.html

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