Virtuelle Werkstatt Saarbrücken

Profil

Die Virtuelle Werkstatt Saarbrücken beschreitet einen neuen Weg der beruflichen Integration von Menschen mit einer seelischen Behinderung.

Virtuelle Werkstatt bedeutet: eine Werkstatt, die ausschließlich Beschäftigung auf ausgelagerten Arbeitsplätzen anbietet. Es gibt keine eigenen Produktionsstätten. Die Beschäftigung erfolgt dezentral in der freien Wirtschaft, anstatt in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Die Beschäftigten der Virtuellen Werkstatt können somit in einen normalen Arbeitsalltag von Betrieben und Dienststellen hineinwachsen.

Aufgenommen werden Menschen mit einer psychischen Erkrankung, die den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht, noch nicht oder nicht mehr gewachsen sind.

Sie sind berentet oder leben von Grundsicherung.

Sie möchten weiterhin am Arbeitsleben teilhaben, weil Arbeit für sie Normalität, Tagesstruktur und Stabilität bedeutet.

Sie sollten in der Lage sein, wenigstens 3 Stunden am Tag zu arbeiten.

Sie müssen mobil sein, um ihren Arbeitsplatz selbständig erreichen zu können.

Das Einzugsgebiet der Virtuellen Werkstatt ist das Saarland.

Die Virtuelle Werkstatt akquiriert die Arbeitsplätze für eine langfristige Beschäftigung. Sie stellt die notwendige Unterstützung für die Menschen mit einer seelischen Behinderung und die Betriebe sicher. Berufliche Qualifikation, Fähigkeiten und Interesse werden bei der Auswahl der Beschäftigungsbereiche berücksichtigt. Als Beschäftigungsgeber für virtuelle Arbeitsplätze eignen sich grundsätzlich alle Betriebe und Behörden. Vollzeitbeschäftigung ist nicht erforderlich.

Die Betreuung, Förderung und Entwicklung der Beschäftigten wird von einem multiprofessionellen Team bestehend aus Sozialarbeiter/innen, Sozialpädagogen/innen, Arbeitstrainer mit sozialpädagogischer Zusatzausbildung, Ergotherapeuten und Psychologen/in geleistet.

Sie orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen der Beschäftigten.

Aufgenommen werden geeignete Bewerber im Rahmen des Gesamt-, bzw. Teilhabeplanverfahrens durch das Landesamt für Soziales. Die Aufnahme erfolgt in der Regel unbefristet.

Die Beschäftigten der Virtuellen Werkstatt erhalten einen unbefristeten Werkstattvertrag und sind sozial- und unfallversichert. Sie erhalten ein Arbeitsentgelt, das sich zusammensetzt aus einem Grundbetrag, einem leistungsabhängigen Steigerungsbetrag und dem Arbeitsförderungsgeld.

Die Virtuelle Werkstatt ist ein anderer Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX. Sie bietet Leistungen im Arbeitsbereich nach § 58 SGB IX an. Kostenträger ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.

Die Virtuelle Werkstatt bietet aktuell 72 Menschen mit einer seelischen Behinderung einen angemessenen Arbeitsplatz.

 

Kontakt

Virtuelle Werkstatt Saarbrücken
Großherzog-Friedrich-Straße 11
66111 Saarbrücken
0681 38912-42
vws@sb.shg-klinken.de
vwssb.shg-kliniken.de